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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Februar 2021

 Donatella-Vursavas-Hair-Make up-Artist

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeines

Reservierung

Verbindliche Buchung

Honorar

Ausfallhonorar

Anfallende Zusatzkosten

Einsatzorte und Anreise im In-/ Ausland

Kreative Meinung / Urteil des Kunden

Freie Shootings / TfP-Shootings (TfP -Time for Picture)

Testshootings

Haftung

Namensnennung

Nutzung von Bild- Filmmaterial

Verjährung

Urheberrecht / Rechteübertragung

Salvatorische Klausel

Als Kunde verpflichten Sie sich vor Beauftragung des Make-up Artist Donatella-Vursavas-Hair-Make up Artist, die AGB genau zu lesen und deren Inhalte und vertragliche Regelung genau einzuhalten. In diesen Vereinbarungen der AGB werden die Bedingungen bei einer Auftragserteilung an den Make-up Artist vereinbart. Bleibt ein ausdrücklicher Wiederspruch vor Auftragserteilung durch den Kunden aus, treten diese in Kraft. Im Übrigen hier nicht erwähnten tritt in allen Belangen das BGB in Kraft.

1.  Allgemeines:

Der Bedarf der Regelung ergibt sich aus einer Beauftragung des Make-up Artist, Donatella-Vursavas-Hair-Make up Artist für einen bestimmten Zweck in seiner fachlichen Tätigkeit dem Kunden eine Dienstleitung zu erbringen. Es besteht nach einer Beauftragung ausschließlich eine Geschäftsbeziehung mit vertraglicher Bindung zwischen dem Kunden und dem Make-up Artist Donatella Vursavas.

2. Reservierung:

Ein verbindlicher reservierter Termin mit dem Make-up Artist sichert dem Kunden das Anrecht, zu einem konkreten vereinbarten Zeitpunkt die Dienstleistung des Make-up Artist in Anspruch zu nehmen. Das Anrecht dieses Kunden verliert seine Gültigkeit unmittelbar zu dem Zeitpunkt, zu dem der Make-up Artist durch andere Auftraggeber gebucht werden kann und der Kunde mit bereits getätigter Reservierung nicht zu einem verbindlichen Vertragsabschluss bereit ist, nachdem sich der Make-up Artist nochmals bei dem Kunden rückversichert hat. 

3. Verbindliche Buchung:

Bei einer verbindlichen Buchung handelt es sich um für beide Vertragsparteien, den Kunden und den Make-up Artist, um eine bindende Beauftragung. Der Make-up Artist bestätigt diese verbindliche Buchung dem Kunden mittels Buchungsbestätigung per Mail unmittelbar nach Buchungseingang.

Ist es wider Erwarten dem Kunden aus in seiner Sphäre belegenen Gründen, die nicht durch den Make-up Artist beeinflusst wurden, nicht möglich, seine bereits verbindliche Buchung und die damit verbundene Dienstleistung des Make-up Artist in Anspruch zu nehmen, so erhält der Make-up Artist das volle vereinbarte Honorar. Dies gilt aber nur bei Ausbleiben einer schriftlichen Stornierung bis zu einer Frist von 14 Tagen vor dem reservierten Termin.

4. Honorar:

Es gibt verschieden Möglichkeiten des zeitlichen Umfangs einer Buchung des Make-up Artist. Entweder werden ein voller Tag (8 Stunden) oder ein halber Tag (4 Stunden) oder einzelne Stunden verbindlich gebucht und/oder reserviert. Der Make-up Artist hat dann Anrecht auf ein Tages-, oder Halbtageshonorar bzw. ein an bestimmte abgesprochene Dienstleistung gerichtetes Honorar, auf das sich beide Vertragsparteien vorab geeinigt haben. Nachträgliche Nachverhandlungen sind somit für den Kunden ausgeschlossen. Sollte es während der verbindlich gebuchten Dienstleistung des Make-up Artist der Notwendigkeit des Kunden geschuldet sein, eine über die bereits vertraglich vereinbarte Zeit die Dienstleistung des Make-up Artist in Anspruch zu nehmen, wird jede weitere Stunde mit 60 Euro zusätzlich zum bereits verbindlich vereinbarten Honorar berechnet. Der Make-up Artist hat in diesen Fällen das Recht, dann den zusätzlichen Betrag in Rechnung zu stellen.

Bis zur Bezahlung des vollen Honorars und den eventuell angefallenen Zusatzkosten an den Make-up Artist dürfen die durch die erbrachte Dienstleistung des Make-up Artist entstandenen Produkte vom Kunden nicht verwendet werden.

5. Ausfallhonorar:

Eine Stornierung der verbindlichen Buchung und somit eines begonnen Auftrages des Make-up Artist ist grundsätzlich möglich. Sollte der Kunde den bereits gebuchten Termin und die damit verbunden vertraglich vereinbarte Dienstleistung des Make-up Artist aus in seiner Sphäre belegenen Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen, muss dies mindesten 14 Tage vor dem vereinbartem Termin dem Make-up Artist mitgeteilt werden. Bleibt diese Information durch den Kunden an den Make-up Artist aus, sind dem Make-up Artist das volle Honorar und sämtliche vertraglich vereinbarten anfallenden Zusatzkosten zu erstatten. Mit Auftragsausführung ist der Zeitpunkt definiert, an dem der Make-up Artist damit begonnen hat, die im Vertrag festgelegte Dienstleistung auszuführen.

Bei verbindlicher Buchung dem Zweck des Braut-Make-up in Bezug zur Hochzeit des Kunden, die mehr als 3 Monate vor dem eigentlichen Hochzeitstermin getätigt wurde, gilt im Gegensatz zur allgemeinen 14-Tage-Regelung eine 1-monatige Kündigungsfrist. Bei Nichteinhaltung der dieser Kündigungsfrist steht dem Make-up Artist das vollumfängliche Honorar zu.

Bei einer kurzfristigen verbindlichen Buchung anlässlich eines Braut-Make-up die weniger als 3 Monate vor dem eigentlichen Hochzeitstermin getätigt wird, gilt demgegenüber die Stornierungsfrist von 14 Tagen.

Sollte es dazu kommen, dass der Make-up Artist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist. den Auftrag zu erfüllen und somit die Dienstleistung nicht erbringen kann, wird er nach den Alternativen für einen angemessenen Ersatz sorgen.

6. Anfallende Zusatzkosten:

Als anfallende Zusatzkosten werden diejenigen Kosten benannt, die neben dem für die eigentliche zu erbringende Dienstleistung vereinbarten Honorar anfallen. Die anfallenden Zusatzkosten ergeben sich aus den für den Einsatz spezifischen notwendig gewordenen Aufwendungen. Dies sind Kosten für Material, Stylingkosten, Spesen, Ausstattungskosten, eventuell Kosten für Anfahrt und Übernachtung (nur bei Entfernungen ab 150 Kilometer einfache Entfernung vom Geschäftsort). Diese anfallenden Zusatzkosten werden dem Kunden zeitgerecht bei der Buchung genannt und sind gemäß Rechnungsstellung des Make-up Artist vom Kunden in voller Höhe oder anteilig zu bezahlen. Umfangreiche anfallende Zusatzkosten sind gemäß Terminbenennung des Make-up Artist durch den Kunden in Vorauszahlung zu bezahlen. Bei nicht erfolgter Zahlung der anfallenden Zusatzkosten erlischt das Anrecht des Kunden, die verbindlich gebuchte Dienstleistung des Make-up Artist in Anspruch zu nehmen.

Der Rechnungsbetrag ist für den Kunden in einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung entweder in Bar, per Überweisung oder per Bezahldienst PayPal zu bezahlen. Eine Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Es wird kein Skonto gewährt.

7. Einsatzorte und Anreise im In-/ Ausland:

Grundsätzlich ist der Einsatzort des Make-up Artist deutschlandweit möglich. Bei Anreisen mit einer größeren Entfernung als 150 Kilometer vom Geschäftsort, müssen vorab die Modalitäten mit dem Make-up Artist vereinbart werden. Einsätze sind im europäischen Ausland in folgenden Ländern möglich: Österreich, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Belgien und Italien. Für Anreisen größeren Umfangs und größerer Distanz des Einsatzortes um den Geschäftsort fallen Zusatzkosten für Anreise und Übernachtung an. Diese anfallenden Zusatzkosten werden vom Make-up Artist dem Kunden in Rechnung gestellt. Als Anhalt gilt hier je nach zeitlichem Aufwand das Tageshonorar des Make-up Artist.

 8. Kreative Meinung / Urteil des Kunden:
Bei verbindlicher Buchung ist der Kunde oder ein von ihm schriftlich bevollmächtigter während des Einsatzes (Fotoshooting / Filmset / Laufsteg / Brautvorbereitung, etc.) anwesend, um die kreative Vorstellung des Make-up Artist mit den kreativen Vorstellungen des Kunden abzustimmen. Dies dient der Kundenzufriedenheit und bietet dem Kunden die Möglichkeit, bei der Produktion Einfluss auf die Arbeit des Make-up Artist zu nehmen. Ist weder der Kunde noch ein von ihm bevollmächtigter Vertreter am Einsatzort, kann im Nachhinein bei Unzufriedenheit des Kunden mit der vollbrachten Dienstleistung des Make-up Artist auf Grund von unterschiedlichen kreativen Meinungen dies nicht reklamiert werden. Das Honorar ist in diesen Fällen trotzdem an den Make-up Artist in vollem Umfang zu bezahlen. Der Kunde hat während der Erbringung der Dienstleistung durch den Make-up Artist die Pflicht, steuernd einzuwirken. Versäumt der Kunde dieser Handlung gilt, die Leistung des Make-up Artist trotzdem als erfüllt.
Nach abgelaufener Zeit der verbindlichen Buchung wird für nachträgliches Nacharbeiten auf Grund der Kundenunzufriedenheit bei unterschiedlichen kreativen Auffassungen oder mangelnder Absprachen des Kunden während der Erbringung der Dienstleitung durch den Make-up Artist ein zusätzliches Honorar berechnet.  

9. “Freie Shootings” / “TfP-Shootings” (TfP -Time for Picture / time for prints):

Bei Anlässen, die den Einsatz des Make-up Artist für so genannte „TfP-Shootings“ oder „Freie Shootings“ bedingen gilt folgende besondere Vereinbarung: Der Make-up Artist erhält nach ausdrücklicher Rücksprache kein Honorar. Davon unabhängig stellt der Make-up Artist Materialkosten für (z.B. Schminke, Wimpern, Make-up, Haarspray und Accessoires) in Rechnung. Für den Verzicht des Make-up Artist auf ein angemessenes Honorar ist der Make-up Artist uneingeschränkt berechtigt, das entstanden Bild- oder Videomaterial für eigene Werbezwecke im Internet, auf Flyern, in Low-Cost-Give-Aways und in sozialen Netzwerken für sich zu nutzen. Einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Kunden / Auftraggeber bedarf es hier nicht.

10. Testshootings:

Bei der Buchung des Make-up Artist zu einem so genannten Testshooting stellt der Kunde sicher, dass das hier durch Mitwirkung des Make-up Artist entstanden Bildmaterial (Film/Foto) nicht durch ihn oder andere in die Verbreitung gelangt. Zuwiderhandlungen ziehen rechtliche Schritte (Bildrechte, Copyright-Verstöße) nach sich.

Sollte durch den Kunden im Nachgang an den Buchungstermin beim Testshooting entstandenes Bildmaterial in Absprache mit dem Make-up Artist durch den Kunden für kommerzielle Zwecke genutzt oder an andere verteilt und vervielfältigt werden, um dieses Bildmaterial dann kommerziell zu nutzen, muss dem Make-up Artist ein angemessenes Honorar bezahlt werden. Dieses Honorar richtet sich nach den Sätzen des üblichen Tageshonorars des Make-up Artist.

11. Haftung:

Für allergische Reaktionen auf der Haut der Kunden, insbesondere der Models bei der durch den Make-up Artist erbrachten Dienstleistung wird durch den Make-up Artist keine Haftung übernommen.

Während der Ausführung der Dienstleistung haftet der Make-up Artist bei Schäden an Personen- oder bei Körperschäden an Dritten nur bei ihm gegenüber nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder bei nachgewiesenem Vorsatz. Dies steht allerdings nur in Bezug auf Schäden in Zusammenhang der als Make-up Artist ausgeführten Tätigkeit. Gültigkeit hat dies für den Make-up Artist und eventuell durch den Make-up Artist mit eingebrachtem Unterstützungspersonals.

12. Namensnennung:

Bei allen Arbeiten und Produkten, die durch das Wirken des Make-up Artist entstanden sind, hat der Kunde die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, das der Name des Make-up Artist auf Bild und Filmmaterial bei der Veröffentlichung und Verbreitung durch den Kunden oder Dritter immer genannt und die Produkte entsprechend beschriftet werden.

Der Make-up Artist verpflichtet sich bei der Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial zur Eigenwerbung immer, den Kunden, den/die Fotografen den/die Auftraggeber und das/die Models namentlich zu benennen und Film- und Bildmaterial entsprechend zu beschriften.

Eine Zuwiderhandlung zieht rechtliche Schritte nach sich. Der Make-up-Artist und dessen Arbeit ist als Kunst zu werten und damit urheberrechtlich geschützt. Bei Nichteinhaltung hat der Betroffene mit Schadenersatz- und Unterlassungsforderungen, ggf. gar auf dem Klageweg, zu rechnen. Den Sätzen bei Schadensersatzforderungen liegen hierbei ein Tagessatz eines Tageshonorars des Make-up Artist zu Grunde.

13. Nutzung von Bild- Filmmaterial:

Nach schriftlicher oder mündlich erteilter Genehmigung des Kunden darf der Make-up Artist entstandenes Bild- und Filmmaterial, welches auf Grund seiner Handlung und Mitwirken entstanden ist, für eigene Werbezwecke veröffentlichen. Insbesondere ist die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Make-up Artist und in sozialen Netzwerken sowie zu jeder Möglichkeit der Eigenwerbung gemeint.  

14. Verjährung:

Alle Ansprüche an den Make-up Artist vom Kunden ausgehend verlieren nach einem Jahr ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leib und Leben von Personen und Schäden die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Make-up Artist verursacht wurden.

15. Urheberrecht / Rechteübertragung:

An allen Produkten, die durch die Mitwirkung der Gestaltung des Make-up Artist auf Grund seiner Tätigkeit als kreativer Künstler entstanden sind, besitzt der Make-up Artist als unbedingter Inhaber das alleinige alle Eigentums-, Urheber-, und sonstige Schutzrechte.

Ohne ausdrückliche erteilte Genehmigung durch den Make-up Artist dürfen entstandene Produkte von niemandem veröffentlicht, vervielfältigt, veräußert noch zugänglich gemacht werden. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Proben oder Teilbeiträge an Bild- oder Filmmaterial eigenmächtig zurück zu behalten.

Eventuelle Ansprüche auf Urheber- und Eigentumsrechte bei kommerziellen Shootings / „Freien Shootings“ am Einsatzort hat der Kunde, der den Make-Up Artist verbindlich bucht vorab zu klären. Für diese Klärung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die damit verbundene Darstellung von Requisiten oder Dekorationsgegenständen auf Bild- und Filmmaterial bedarf keiner Klärung der Eigentums-, Urheber-, und sonstiger Schutzrechtbedürftigkeit durch den Make-up Artist. Die Nutzungsrechte holt sich der Kunde für alle am Einsatzort notwendigen Eventualitäten ein.

Nach Erfüllung des Auftrages durch den Make-up Artist und nach Bezahlung des Honorars für die durch den Make-up Artist erbrachte Dienstleistung geht ein automatischer Rechteabtritt an Bild- und Filmmaterial von dem Make-up Artist an den Kunden über. Sollte der Kunde die entstanden Produkte an Dritte weiter veräußern wollen, ist dies möglich. Weiterhin darf der Kunde die für die Buchung des Make-up Artist entstandenen Honorargebühren Dritten in Rechnung stellen. Im Anschluss hat der Kunde das für die Dienstleistung fällige Honorar an den Make-up Artist innerhalb von 14 Tagen weiter zu überweisen. Der Kunde kann dann im Nachgang frei über die Verwendung von Bild- und Filmmaterial deren Nutzung, Verbreitung und Veräußerung entscheiden.

Bei Zuwiderhandlung und der Verletzung des Urheberechts bei (Weitergabe, Vervielfältigung, Nutzung ohne erteilte Erlaubnis durch den Make-up Artist) des Kunden und/oder Dritter werden weitere Schadensersatzansprüche in Form des fünffachen des festgelegten Honorars eines Tageshonorars des Make-up Artist veranschlagt.

16. Salvatorische Klausel:

Alle anderen Vereinbarungen neben in diesem Vertrag und den hier aufgezeigten Vereinbarungen benötigen die schriftliche Genehmigung durch den Make-up Artist. Bei Unwirksamkeit einer der hier beschriebenen Vereinbarungen, hat dies nicht automatisch die Unwirksamkeit eines der übrigen Vereinbarungen in diesem Vertrag zur Folge. Sollte hier eine Vereinbarung unwirksam werden, tritt entsprechend der entstanden Vertragslücke, das nahegelegenste Mittel zur Vertragserfüllung und der Zweckdienlichkeit in Kraft. Im Übrigen übernimmt § 306 BGB im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Funktion, die sonst die Salvatorische Klausel inne gehabt hätte

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